Der Bundesrat hat heute die Branchenvereinbarung für Grund- und Zusatzversicherungen als rechtsverbindlich erklärt. Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly kritisiert: «Der Bundesrat hat die Branchenvereinbarung der Krankenkassen als allgemeinverbindlich erklärt, obwohl sie in zwei wesentlichen Punkten den Willen des Parlaments nur schwammig umsetzt.» Grund: Das Parlament verlangte explizit eine Gleichbehandlung externer und angestellter Versicherungsvermittler, die Branchenvereinbarung Versicherungsvermittlung BVV der Krankenkassen thematisierte diese Forderung mit keinem Wort. Zudem wird die ebenfalls vom Parlament geforderte «wirtschaftliche Vergütung der Vermittlertätigkeit» lediglich bei den Provisionen und nicht bei den Vollkosten geregelt.
Seit Jahren versuchen die Verbände der Krankenversicherer, den Telefonterror von aufdringlichen Maklern zu beenden und dubiosen Vermittlern das Handwerk zu legen. Das eidgenössische Parlament hat die rechtliche Grundlage geschaffen, damit der Bundesrat die seit Januar 2021 in Kraft gesetzte und mehrmals revidierte Branchenvereinbarung Versicherungsvermittlung BVV der Krankenkassen als rechtsverbindlich erklären kann. Das hat der Bundesrat nun heute gemacht.
Allerdings entspricht die BVV Version 3.0 in zwei zentralen Punkten nicht dem Willen des Parlaments und auch nicht den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten:
«Google und Facebook profitieren von der löchrigen Branchenvereinbarung»
Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly bezweifelt, dass die nach dem Bundesratsentscheid vom 14. August per 1. September 2024 rechtsverbindliche Branchenvereinbarung den Versicherten etwas nützt: «Die verschiedenen Branchenvereinbarungen haben dazu geführt, dass die Provisionen für externe und bei den Kassen angestellten Vermittlern nicht mehr gestiegen sind. Die Ausgaben für Werbung sind derweil sehr wohl gestiegen. Besonders Google und Facebook profitieren von der löchrigen Branchenvereinbarung, die die Werbung der Krankenkassen auf diesen Plattformen ohne Beschränkungen oder Auflagen weiterhin zulässt und ermöglicht.» Für die Konsumentinnen und Konsumenten heisst das seines Erachtens: «Dadurch, dass die Vergütung der Vermittlertätigkeit lediglich bei den Provisionen und nicht bei den Vollkosten geregelt ist, werden als Konsequenz die Werbekosten ansteigen, welche die Konsumentinnen und Konsumenten schlussendlich tragen müssen.»
Telefonterror und Qualität der Vermittlertätigkeit bereits reguliert
Gemäss Schneuwly braucht es die Branchenvereinbarung nicht. «Gegen den Telefonterror dubioser Callcenter muss gemäss Fernmeldegesetz (FMG) und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgegangen werden», hält er fest. «Und Vermittler wiederum, die Versicherte über den Tisch ziehen, müsste die Finanzmarktaufsicht aus dem Verkehr ziehen. Die Busse von bis zu 100'000 Franken wird schlussendlich wieder auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt.» Auch Beratungsprotokolle seien nicht hilfreich. Besser wären Tonaufnahmen der Beratungsgespräche, damit im Streitfall überprüfbar ist, was tatsächlich gesagt wurde.
Begrenzung der Vermittlungsentschädigung:
Gemäss der neuen Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit ist die Entschädigung der Vermittlerinnen und Vermittler pro versicherte Person in der sozialen Krankenversicherung auf 70 Franken limitiert. Bei der Zusatzversicherung hingegen darf die Entschädigung maximal 16 Monatsprämien pro Produkt betragen, da die Vermittlungstätigkeit in der Zusatzversicherung kostenintensiver und komplexer sei, so die Argumentation des Bundesrates.
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Artikel 'Branchenvereinbarung der Krankenkassen ist schwammig...' auf Swiss-Press.com |
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